Verpflegung am Gymnasium

Die Schulgemeinde Meistersrüte übernimmt für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasialklassen 1 – 3 eine Beteiligung von 50 % an der Mittagsverpflegung. Das Gymnasium schickt dazu die Rechnungen über den halben Betrag jeweils direkt an die Eltern der Gymischüler (und die andere Hälfte an die Schulgemeinde Meistersrüte).

Damit alle Schülerinnen und Schüler im Dorf gleich behandelt werden, gilt diese Regelung auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler aus Meistersrüte: Wer im Gymnasium essen möchte, kann dies zu den gleichen Bedingungen wie die Gymischüler tun. Bei Nicht-Gymischülern wird der ganze Betrag der Schulgemeinde Meistersrüte quartalsweise in Rechnung gestellt. Wir werden anschliessend den betroffenen Eltern den halben Betrag weiterverrechnen.