Urlaubsgesuch
Jeder Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr (ohne Angabe von Gründen; siehe Jokertag). Die Lehrkraft kann in begründeten Fällen für einen Tag Dispens erteilen, für einen Schüler gesamthaft höchstens drei Tage in einem Jahr. Dispensgesuche sind vorgängig an die Lehrkraft zu richten.
Gesuche für längere Abwesenheiten oder solche für einen vorzeitigen Ferienantritt oder zur Verlängerung der Ferien sind an den Schulrat zu richten.
Für sportlich oder musisch besonders begabte Kinder gelten spezielle Regelungen.