Urlaub
Jokertag
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr. Der Bezug ist der Klassenlehrperson einen Schultag im Voraus via Klapp bekannt zu geben.
Urlaub
Die Klassenlehrperson kann in begründeten Fällen für einen Tag Dispens erteilen, gesamthaft höchstens drei Tage in einem Jahr. Dispensgesuche sind vorgängig an die Klassenlehrperson zu richten.
Gesuche für längere Abwesenheiten sind an den Schulrat zu richten.
Für sportlich oder musisch besonders begabte Kinder gelten spezielle Regelungen.